EPO, CAS und IBU: Der schwierige Kampf gegen Doping
Biathlon2b Redaktion am 18.03.2009 - 11:05 Uhr

© Felgenhauer/biathlon2b.com
Am 13. Februar erreichte uns die offizielle Meldung, dass drei russische Spitzenbiathleten des Dopings überführt worden sind. Ein Skandal! Genau einen Monat später wurde die lebenslange Sperre von Wiederholungstäterin Kaisa Varis aus Finnland aufgehoben. Ein weiterer Skandal?
Bestürzung und Enttäuschung
Die drei positiven Dopingfälle von russischen Spitzenbiathleten riefen im Februar größtes Bestürzen und tiefste Enttäuschung in der Biathlonwelt hervor. Ekaterina Iourieva, Albina Akhatova und Dmitri Yaroshenko haben sich mit einem Epo-Nachahmerpräparat, dass in der wissenschaftlichen Literatur als Biosimilar bezeichnet wird, einen Vorteil verschafft. Genau einen Monat nach Bekanntwerden dieser Hiobsbotschaft, wurde an der lädierten Biathlonwelt erneut gerüttelt. Der internationale Sportgerichtshof CAS (Court Of Arbitration For Sport) hob die lebenslange Sperre von Wiederholungstäterin Kaisa Varis auf. Die Finnin saß als Langläuferin bereits eine zweijährige Sperre ab, wechselte dann zum Biathlon und wurde im Januar 2008 abermals positiv auf Epo getestet. Gegen die lebenslange Sperre, die eine Biathlon-Exekutive für die Wiederholungstäterin aussprach, legte Varis beim internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne im letzten Moment Berufung ein. Und die Finnin bekam Recht!
Verfahrensfehler seitens der IBU
Wie kann es dazu kommen? Warum erhält eine auf Lebenszeit gesperrte Athletin plötzlich wieder Startrecht? Mit diesen oder ähnlichen Fragen beschäftigten sich in der vergangenen Woche einige Fans des Biathlonsports. Fest steht, dass das Anti-Doping Regelwerk wohl so komplex ist wie kaum ein anderes. Für Außenstehende ist es keineswegs leicht, dabei den Überblick zu behalten, vielmehr sorgen diese unzähligen Klauseln für Verwirrung. Eine Wiederholungstäterin muss vom Leistungssport ausgeschlossen werden, und das auf Lebenszeit, werden sich die meisten sagen. Im Fall von Kaisa Varis greift jedoch folgende internationale Regel: Der Athlet hat das Recht, bei Öffnung der B-Probe anwesend zu sein. Die Finnin bekam allerdings keine Einladung von der IBU und legte somit zu ihrem Recht Berufung gegen das Urteil ein. Nach Ansicht des internationalen Sportgerichtshofs ist diese folgenschwere Unterlassung, die der ehemalige IBU-Generalsekretär Prof. Dr. Michael Geistlinger zu verantworten hat, als Verfahrensfehler zu bewerten, ergo könne die B-Probe nicht als Teil des Verfahrens gewertet werden und Kaisa Varis' lebenslange Sperre ist somit als nichtig anzusehen.
Kaisa Varis wieder startberechtigt
Dopingproben werden ausschließlich in von der WADA akkreditierten oder anderweitig von der WADA anerkannten Labors analysiert. Eine Manipulation in diesen Instituten ist nicht vorstellbar, einfach nicht denkbar und steht auch gar nicht zur Debatte. Vielmehr jedoch, warum Kaisa Varis nicht das Recht eingeräumt wurde, bei der Öffnung ihrer B-Probe dabei zu sein. Hätte sich in ihrem Beisein etwas am Ergebnis geändert? Wohl kaum! Nun ist damit zu rechnen, dass Kaisa Varis schon bald die nächsten Rennen auf internationaler Ebene bestreiten wird - insofern sie dies mit ihrem Gewissen vereinbaren kann. Im Kampf gegen Doping gilt es eben nicht nur, die Sünder zu finden sondern auch, die Regeln und geltenden Bestimmungen einzuhalten. Dass ein formeller Fehler von Prof. Dr. Michael Geistlinger, der für die Koordinierung des Labortermins zur B-Probenöffnung verantwortlich war, nun ausschlaggebend dafür sein soll, dass eine zweifelsfrei des Dopings überführte Läuferin wieder starten darf, ist schwer zu glauben. Für den Sportgerichtshof ist der Fall Varis jedoch abgeschlossen und die IBU muss dies nun akzeptieren.

Bestürzung und Enttäuschung
Die drei positiven Dopingfälle von russischen Spitzenbiathleten riefen im Februar größtes Bestürzen und tiefste Enttäuschung in der Biathlonwelt hervor. Ekaterina Iourieva, Albina Akhatova und Dmitri Yaroshenko haben sich mit einem Epo-Nachahmerpräparat, dass in der wissenschaftlichen Literatur als Biosimilar bezeichnet wird, einen Vorteil verschafft. Genau einen Monat nach Bekanntwerden dieser Hiobsbotschaft, wurde an der lädierten Biathlonwelt erneut gerüttelt. Der internationale Sportgerichtshof CAS (Court Of Arbitration For Sport) hob die lebenslange Sperre von Wiederholungstäterin Kaisa Varis auf. Die Finnin saß als Langläuferin bereits eine zweijährige Sperre ab, wechselte dann zum Biathlon und wurde im Januar 2008 abermals positiv auf Epo getestet. Gegen die lebenslange Sperre, die eine Biathlon-Exekutive für die Wiederholungstäterin aussprach, legte Varis beim internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne im letzten Moment Berufung ein. Und die Finnin bekam Recht!
Verfahrensfehler seitens der IBU
Wie kann es dazu kommen? Warum erhält eine auf Lebenszeit gesperrte Athletin plötzlich wieder Startrecht? Mit diesen oder ähnlichen Fragen beschäftigten sich in der vergangenen Woche einige Fans des Biathlonsports. Fest steht, dass das Anti-Doping Regelwerk wohl so komplex ist wie kaum ein anderes. Für Außenstehende ist es keineswegs leicht, dabei den Überblick zu behalten, vielmehr sorgen diese unzähligen Klauseln für Verwirrung. Eine Wiederholungstäterin muss vom Leistungssport ausgeschlossen werden, und das auf Lebenszeit, werden sich die meisten sagen. Im Fall von Kaisa Varis greift jedoch folgende internationale Regel: Der Athlet hat das Recht, bei Öffnung der B-Probe anwesend zu sein. Die Finnin bekam allerdings keine Einladung von der IBU und legte somit zu ihrem Recht Berufung gegen das Urteil ein. Nach Ansicht des internationalen Sportgerichtshofs ist diese folgenschwere Unterlassung, die der ehemalige IBU-Generalsekretär Prof. Dr. Michael Geistlinger zu verantworten hat, als Verfahrensfehler zu bewerten, ergo könne die B-Probe nicht als Teil des Verfahrens gewertet werden und Kaisa Varis' lebenslange Sperre ist somit als nichtig anzusehen.
Kaisa Varis wieder startberechtigt
Dopingproben werden ausschließlich in von der WADA akkreditierten oder anderweitig von der WADA anerkannten Labors analysiert. Eine Manipulation in diesen Instituten ist nicht vorstellbar, einfach nicht denkbar und steht auch gar nicht zur Debatte. Vielmehr jedoch, warum Kaisa Varis nicht das Recht eingeräumt wurde, bei der Öffnung ihrer B-Probe dabei zu sein. Hätte sich in ihrem Beisein etwas am Ergebnis geändert? Wohl kaum! Nun ist damit zu rechnen, dass Kaisa Varis schon bald die nächsten Rennen auf internationaler Ebene bestreiten wird - insofern sie dies mit ihrem Gewissen vereinbaren kann. Im Kampf gegen Doping gilt es eben nicht nur, die Sünder zu finden sondern auch, die Regeln und geltenden Bestimmungen einzuhalten. Dass ein formeller Fehler von Prof. Dr. Michael Geistlinger, der für die Koordinierung des Labortermins zur B-Probenöffnung verantwortlich war, nun ausschlaggebend dafür sein soll, dass eine zweifelsfrei des Dopings überführte Läuferin wieder starten darf, ist schwer zu glauben. Für den Sportgerichtshof ist der Fall Varis jedoch abgeschlossen und die IBU muss dies nun akzeptieren.

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Lebenslange Dopingsperre aufgehoben
Varis gewinnt vor Sportgerichtshof CAS -
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Toll wie immer Kathleen!Es wäre traurig wenn die Wiederholungstäterin ! wieder einsteigen könnte. Man muß nur hoffen daß kein nationaler Verband Interesse hat so eine Pseudo-Sportlerin und Betrügerin in den eigenen Reihen zu haben.